Dual Use
Nach der veröffentlichten EU Verordnung Nr. 2021/821 werden marktübliche Frequenzumrichter als Güter mit doppeltem Verwendungszweck kategorisiert. Damit zählt der Beckhoff Economy-Frequenzumrichter AF1000 zu der Güterkategorie, die von einer Dual-Use-Listung betroffen sein könnte.
Die Güterliste „ANHANG 1“ der Dual-Use Verordnung Nr. 2021/821 wurde entsprechend geändert:
- Frequenzumrichter, gelistet an Güterlistenposition 3A225, mit einer Drehfeldfrequenz von ≥ 600 Hz unterliegen der Exportkontrolle.
- Frequenzumrichter, gelistet an Güterlistenposition 3A225, mit einer Drehfeldfrequenz von ≤ 599 Hz unterliegen keiner Exportkontrolle.
Angabe zur Dual-Use-Listung
Die Notwendigkeit der Exportkontrolle entsprechend einer Dual-Use-Listung ist anhand des Typenschlüssel des Economy-Frequenzumrichter AF1000 ablesbar.
Im Typenschlüssel des Beckhoff Economy-Frequenzumrichters AF1000 ist die Dual-Use-Listung im Buchstaben „k“ angegeben.