Entsorgung

Die eingesetzten Komponenten müssen fachgerecht, vorschriftsgemäß und möglichst sortenrein nach den länderspezifischen und lokal geltenden Richtlinien und Bestimmungen entsorgt werden.

Batterien und Akkumulatoren

Batterien und Akkumulatoren müssen vom Abfall getrennt werden. Sie sind zur Rückgabe gebrauchter Batterien und Akkumulatoren innerhalb der EU gesetzlich verpflichtet. Außerhalb der Gültigkeit der EU Richtlinie 2006/66/EG müssen Sie die jeweiligen Bestimmungen beachten. Batterien und Akkumulatoren können auch mit dem Symbol der durchgestrichenen Abfalltonne gekennzeichnet sein.

Elektrogeräte und Elektronikgeräte

Entsorgung 1:

Mit einer durchgestrichenen Abfalltonne gekennzeichnete Produkte dürfen nicht in den Hausmüll. Das Gerät gilt bei der Entsorgung als Elektro-Altgerät und Elektronik-Altgerät. Die nationalen Vorgaben zur Entsorgung von Elektro-Altgerät und Elektronik-Altgeräten müssen eingehalten werden.