SA0101: Namen mit unzulässiger Länge

Funktion

Ermittelt Namen mit unzulässiger Länge. Der Name von Objekten muss eine definierte Länge haben.

Die Parameter, die bei dieser Prüfung berücksichtigt werden, können Sie konfigurieren, indem Sie innerhalb der Regelkonfiguration auf die Zeile von Regel 101 doppelklicken (SPS-Projekteigenschaften > Kategorie "Static Analysis" > Registerkarte "Regeln" > Regel 101). In dem aufgehenden Dialog können Sie folgende Einstellungen vornehmen:

  • Minimale Anzahl an Zeichen (Standardwert: 5)
  • Maximale Anzahl an Zeichen (Standardwert: 30)
  • Ausnahmen

Begründung

In manchen Programmierrichtlinien wird eine Mindestlänge für Variablennamen festgelegt. Die Einhaltung kann mit dieser Analyse überprüft werden.

Wichtigkeit

Niedrig

PLCopen-Regel

N6

Beispiele:

Regel 101 ist mit folgenden Parametern konfiguriert:

Programm PRG1:

PROGRAM PRG1                     // => SA0101
VAR
END_VAR

Programm MAIN:

PROGRAM MAIN                     // no error due to configured exceptions
VAR
    i     : INT;                 // no error due to configured exceptions
    b     : BOOL;                // => SA0101
    nVar1 : INT;
END_VAR
PRG1();