SA0101: Namen mit unzulässiger Länge
Funktion | Ermittelt Namen mit unzulässiger Länge. Der Name von Objekten muss eine definierte Länge haben. Die Parameter, die bei dieser Prüfung berücksichtigt werden, können Sie konfigurieren, indem Sie innerhalb der Regelkonfiguration auf die Zeile von Regel 101 doppelklicken (SPS-Projekteigenschaften > Kategorie "Static Analysis" > Registerkarte "Regeln" > Regel 101). In dem aufgehenden Dialog können Sie folgende Einstellungen vornehmen:
|
Begründung | In manchen Programmierrichtlinien wird eine Mindestlänge für Variablennamen festgelegt. Die Einhaltung kann mit dieser Analyse überprüft werden. |
Wichtigkeit | Niedrig |
PLCopen-Regel | N6 |
Beispiele:
Regel 101 ist mit folgenden Parametern konfiguriert:
- Minimale Anzahl an Zeichen: 5
- Maximale Anzahl an Zeichen: 30
- Ausnahmen: MAIN, i
Programm PRG1:
PROGRAM PRG1 // => SA0101
VAR
END_VARProgramm MAIN:
PROGRAM MAIN // no error due to configured exceptions
VAR
i : INT; // no error due to configured exceptions
b : BOOL; // => SA0101
nVar1 : INT;
END_VARPRG1();