Einbaulage mit aktiver Kühlung:
Das auf eine Hutschiene montierte CPU Modul darf nur bis Umgebungstemperaturen von 50°C betrieben werden. Die Einbaulage muss so gewählt werden, dass die Kühlung durch die Lüftungsöffnungen in vertikaler Richtung möglich ist. Die Bilder zeigen die erlaubte sowie zwei verbotene Einbaulagen. Mindestabstand einhalten! Beim Einbau ist ein Freiraum von jeweils 30 Millimetern oberhalb und unterhalb einer CX1020 / CX1030 Gerätekombination erforderlich, um eine ausreichende Belüftung des CPU Grundmoduls und des Netzteils zu erreichen.
Zulässige Einbaulage:
Auf Grund der hohen Leistung des CX1030-Systems kommt es zu einer erhöhten Wärmeentwicklung. Diese Wärme wird durch ein aktives Lüftungssystem abgeführt. Dieses System erfordert allerdings eine korrekte Einbaulage. Lüftungsöffnungen befinden sich auf der Gehäuseunter- und Gehäuseoberseite. Daher sollte das System waagerecht montiert werden. Durch den Lüfter ist auch die Einbaulage auf der Rückseite liegend zulässig. Es muss allerdings ein Netzteil mit passiver Kühlung (CX1100-001x) eingesetzt werden.


Unzulässige Einbaulagen:
Es ist nicht zulässig das CX1030-System senkrecht auf der Hutschiene zu betreiben. Es ist dann keine ausreichende Belüftung für die CPU gewährleistet, da sich die Belüftungsöffnungen auf der Gehäuseober- und Gehäuseunterseite befinden.


Die Einbaulage auf der Rückseite liegend ist nur mit dem richtigen Netzteil zulässig. Ein Netzteil ohne Kühlkörper ist nicht zulässig:
