Dual Use (EU 2021/821)
Nach der veröffentlichten EU Verordnung Nr. 2021/821 werden marktübliche Frequenzumrichter als Güter mit doppeltem Verwendungszweck kategorisiert. Damit zählt der Beckhoff Servoverstärker AX5000 zu der Güterkategorie, die von einer Dual-Use-Listung betroffen sein könnte.
Die Güterliste „Annex 1“ der Dual-Use Verordnung Nr. 2021/821 wurde entsprechend geändert:
- Frequenzumrichter, gelistet an Güterlistenposition 3A225, mit einer Drehfeld-frequenz von ≥600 Hz unterliegen der Exportkontrolle.
- Frequenzumrichter, gelistet an Güterlistenposition 3A225, mit einer Drehfeld-frequenz von ≤599 Hz unterliegen keiner Exportkontrolle.
Angabe zur Dual-Use-Listung
Die Notwendigkeit der Exportkontrolle entsprechend einer Dual-Use-Listung ist anhand des Typenschlüssel des Servoverstärkers AX5000 ablesbar. Die Dual-Use-Listung im Buchstaben „g“ angegeben.
- 0 = nicht genehmigungspflichtiges Produkt, da die Drehfeldfrequenz bei der Produktion auf 599 Hz begrenzt ist.
- 1 = gegebenenfalls ausfuhrgenehmigungspflichtiges Produkt
Firmware-Versionen ohne den Zusatz „Dual-Use conform“ können unter Berücksichtigung der Hardwarestände nur auf den folgenden Geräten betrieben werden:
- HW Version 1.0 (AX5xxx-0000-x0xx): Seriennummer < 68.000
- HW Version 1.0 (AX5xxx-0000-x01x)
- HW Version 2.0 (AX5xxx-0000-x20x): Seriennummer < 140.000
- HW Version 2.0 (AX5xxx-0000-x21x)
Diese Firmware-Versionen erlauben den Betrieb mit einer Drehfeldfrequenz über 600 Hz, der Versand als Einzelteil unterliegt ggfs. der Exportkontrolle.
Firmware-Versionen mit Zusatz „Dual-Use conform“ können wie bisher unter Berücksichtigung der Hardwarestände auf allen Geräten betrieben werden. Diese Versionen unterstützen beide Drehfeldfrequenzbereiche (<600 Hz, >= 600 Hz) je nach Gerät. Geräte mit Optionsbezeichnung „- x21x“ oder „-x01x“: der Versand als Einzelteil unterliegt ggfs. der Exportkontrolle.
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