Dual Use
Nach der veröffentlichten EU-Dual-Use-Verordnung [Verordnung (EU) Nr. 2021/821] werden marktübliche Frequenzumrichter als Güter mit doppeltem Verwendungszweck kategorisiert. Damit zählt das Beckhoff Dezentrales Servoantriebssystem AMP8000 zu der Güterkategorie, die von einer Dual-Use-Listung betroffen sein könnte.
Die Güteliste „Annex 1“ der Dual-Use Verordnung Nr. 2021/821 wurde entsprechend geändert:
- Frequenzumrichter, gelistet an Güterlistenposition 3A225, mit einer Drehfeldfrequenz von ≥ 600 Hz unterliegen der Exportkontrolle.
- Frequenzumrichter, gelistet an Güterlistenposition 3A225, mit einer Drehfeldfrequenz von ≤ 599 Hz unterliegen keiner Exportkontrolle.
Das dezentrale Servoantriebssystem AMP8000 wird nach aktuellem Stand der Produktion mit einer Drehfeldfrequenz von maximal 599 Hz ausgeliefert und unterliegt damit keiner Exportkontrolle. Die Drehfeldfrequenz von maximal 599 Hz ist ausreichend, um alle dezentralen Servoantriebe der Baureihe AMP8000 mit voller Leistung zu betreiben.