Anforderungen an das Kühlmittel
Hinweis | |
Motorschäden durch unzulässiges Kühlmittel Bei der Verwendung eines ungeeigneten Kühlmittels (z.B. Leitungswasser) können irreversible Schäden am Motor entstehen, wofür der Hersteller nicht haftbar gemacht werden kann.
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Bei der Festlegung und Verwendung des passenden Kühlmittels für den Betrieb des Produkts sind folgende Kriterien zu beachten:
- Kühlmittel können nicht von Beckhoff bezogen werden.
- Es sind entsprechende fertige Kühlmischungen von verschiedenen Herstellern verfügbar. Wir empfehlen zur Auswahl eines geeigneten Kühlmittels eine Abstimmung mit dem Kühlerhersteller.
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