Prüfstellen

 

Prüfstellen 1:

Die Motoren fallen nicht in den Geltungsbereich der Maschinenrichtlinie.
Beckhoff Produkte sind jedoch vollständig unter Einhaltung aller relevanten Bestimmungen für Personensicherheit und dem Einsatz in einer Maschine oder Anlage ausgelegt und bewertet.

 

Prüfstellen 2:

Die Motoren erfüllen alle Anforderungen der Eurasischen Wirtschaftsunion. Hierzu gehören Russland, Weißrussland, Armenien, Kasachstan, Kirgistan und Belarus.

Das EAC–Logo befindet sich auf dem Typenschild.

 

Prüfstellen 3:

Die Motoren erfüllen die Anforderungen nach UL und sind als cURus–Komponente für den US-Markt und den kanadischen Markt in Übereinstimmung mit den in den USA und Kanada geltenden Normen zertifiziert.

Das cURus–Logo befindet sich auf dem Typenschild.