RoHS
Alle im Getriebe eingesetzten homogenen Materialien unterschreiten die vorgegebenen Grenzwerte der Richtlinie 2011/65/EU Anhang II. Einen Überblick über die prozentualen Schadstoffmengen erhalten Sie in der nachfolgenden Tabelle:
| Material | Anteil in Prozent [%] | 
|---|---|
| Blei | 0,1 | 
| Quecksilber | 0,1 | 
| Cadmium | 0,01 | 
| Sechswertiges Chrom | 0,1 | 
| Polybromierte Biphenyle; PBB | 0,1 | 
| Polybromierte Diphenylether; PBDE | 0,1 | 
Ein Einbau des Getriebes als Maschinenkomponenten hat somit keine Auswirkungen auf die Beschränkung der Verwendung bestimmter gefährlicher Stoffe in Elektrogeräten oder Elektronikgeräten.